neue Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung nach §46 Abs. 4 SGB IX

Seit dem 01.01.2025 gilt die neue Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung nach §46 Abs. 4 SGB IX in Hessen.

Alle notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Seite der LIGA-Hessen.