neue Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung nach §46 Abs. 4 SGB IX
Seit dem 01.01.2025 gilt die neue Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung nach §46 Abs. 4 SGB IX in Hessen. Alle notwendigen Unterlagen finden Sie auf
